Im Wahlkampf weniger „wilde“ Plakate!

25. März 2019

Man erinnert sich: bei den vergangenen Wahlen wurde oft verärgert moniert, dass die Parteien in regelrechten „Materialschlachten“ mit Plakaten versucht haben, Wähler zu überzeugen. Unansehnliche Bilder von überbordenden Laternenpfählen und Brückengeländern mit zerstörten, abgerissenen Plakaten sind noch vor Augen.

Da am 26. Mai insgesamt fünf (!) Wahlen gleichzeitig anstehen, hatte die CDU Ottweiler angeregt, diese Plakatflut einzudämmen. Auf unsere Initiative hin wurde das Thema Wahlplakate in der letzten Stadtratssitzung behandelt. Dort wurde einstimmig beschlossen, dass es eine „Richtlinie zur Plakatierung von Wahlwerbung in der Stadt Ottweiler“ geben soll. Diese sieht vor, dass in der gesamten Altstadt nicht plakatiert werden darf: Schlosshof, Rathausplatz, Pauluseck, Enggass, Goethestraße, Wilhelm-Heinrich-Straße und die gesamte Tensch müssen frei von Plakaten bleiben. Und es wurden viele Einzelheiten geregelt: Straßenverkehr und Fußgänger dürfen nicht behindert werden, im Bereich von Geh- und Radwegen müssen die Plakate mindestens 2,20 m hoch hängen (und höchstens bis 4,40 m); Kreuzungen, Einmündungen, Grundstückszufahrten müssen frei bleiben; die Plakate dürfen maximal DIN A1 groß sein; pro Laternenpfahl nicht mehr als zwei Plakate übereinander; beschädigte Plakate sind zu ersetzen. Plakatiert werden darf frühestens sechs Wochen vor der Wahl und sind zügig nach der Wahl wieder abzuhängen. Verstöße können natürlich auch bestraft werden.

„Mit dieser Richtlinie gibt es eine vernünftige Abwägung zwischen den Interessen der Parteien, in angemessenem Umfang Wahlwerbung zu betreiben, und dem Recht der Stadt, die Zahl der Werbeplakate aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Wahrung des Stadtbildes zu begrenzen. Wir denken, dass eine gute Lösung gefunden wurde, um die Vermüllung durch übermäßige Plakatierung zu vermeiden“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende im Ottweiler Stadtrat, Christian Batz.

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